Covid 19

12 Jul, 2021

Allgemeine Verhaltens- und Hygieneregelungen 

Für die von beachcamps.de zu Verfügung gestellten Angebote gelten hinsichtlich der einzuhaltenden Verhaltens- und Hygieneregeln die nachfolgenden Mindestanforderungen:  

§ 1. Die aktuellen einschlägigen Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche  Aufklärung (BZgA) (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus) sind zu berücksichtigen. 

§ 2. die Anweisungen und Richtlinien der Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsämter sowie die jeweiligen Bestimmungen der Veranstaltungsorte (z.B. Strand, Zeltplatz) sind einzuhalten. Den von der zuständigen Behörde oder Veranstaltungsort beauftragten Personen ist im  Rahmen zur Einhaltung dieser Verordnungen unbedingt Folge zu leisten. Eine Teilnahme an  den Veranstaltungen kann nur mit einer verbindlichen Buchung der örtlichen Campingplätze  oder ortsnahen Unterkünfte erfolgen.  

§ 3. für die Inanspruchnahme der Angebote gilt die Pflicht zum Führen einer  Anwesenheitsdokumentation mit Informationen zur Kontaktnachverfolgung der  Dienstleistungsempfangenden welche durch die Trainer täglich erfasst wird.  

Die Anwesenheitsdokumentation muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Vor und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer, sowie Anwesenheitszeit  und Zugehörigkeit der Trainingsgruppe. Die Anwesenheitsdokumentation wird für die Dauer  von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte  aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt, wenn festgestellt  wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der  Inanspruchnahme der Dienstleistung Ansteckungsverdächtige oder Ansteckungsverdächtiger  im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die  Anwesenheitsdokumentation gelöscht bzw. vernichtet. 

§ 4. die Teilnahme an Sport- und Gemeinschaftsveranstaltungen setzt die körperliche  Gesundheit der teilnehmenden Person voraus. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich  Personen, bei denen keine Infektionskrankheiten festgestellt wurden sowie kein Kontakt  innerhalb von 14 Tagen zu Personen bestand, die positiv auf Covid-19 getestet wurden. Bei  Anzeichen von Erkältungs- und/oder anderen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an  den Veranstaltungen untersagt.  

§ 5. es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern zwischen anwesenden Personen (mit Ausnahme des im selben Haushalt  lebendenden Personenkreises) und die Einhaltung der maximal für die jeweilige Fläche  zugelassenen Personenanzahl sowohl beim Trainingsbetrieb (a) als auch bei  

Gemeinschaftsveranstaltungen (b) sicherzustellen. 

a. Für den Trainingsbetrieb gelten folgende zusätzliche Regelungen: 

1. Ein Mindestabstand von 2 m während des Trainings ist einzuhalten. 

2. Vor jedem Training wird von jedem Teilnehmer die Temperatur gemessen.  3. Der Abstand der Felder zueinander beträgt mindestens 6 m.  

4. Die Gruppengröße der einzelnen Trainingsgruppen ist auf 8 Personen  

zuzüglich Betreuungsperson beschränkt. Ein Wechseln der Gruppen ist nach  dem ersten Trainingstag nicht mehr möglich.

5. Es dürfen sich lediglich 2 Personen gleichzeitig auf einer Spielhälfte des  Volleyballfeldes befinden. 

6. Das Training von Spielsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich  oder möglich ist, sowie bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten  

werden kann, erfolgt nicht. 

7. Das Abklatschen mit dem Partner und sonstiger Körperkontakt mit Personen  nach § 5 erfolgt nicht. 

8. Die Teilnehmenden nutzen die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten  Desinfektionsspender zur gründlichen Reinigung der Hände vor und nach  dem Trainingsbetrieb. Ebenso werden vor und nach dem Trainingsbetrieb  zusätzlich die zur Nutzung notwenigen Utensilien desinfiziert.  

9. Die Teilnehmenden nutzen ausschließlich die eigenen Handtücher und  Getränkebehälter. 

10. Die sanitären Anlagen sind einzeln zu nutzen.  

b. Für Gemeinschaftsveranstaltungen gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: 

1. Versammlungen sind unter freiem Himmel unbeschadet zulässig, sofern die Bestimmungen unter § 1, § 2, § 4 sowie Abstandsregelungen nach § 5 

gewährleistet sind. 

2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren  

Anwesenheitsdokumentation durch den Veranstalter nach § 3 erfasst wurde. 3. Teilnehmende verpflichten sich zu Einhaltung der Hygiene- und  

Abstandsregelungen nach § 1, § 2, § 4 und § 5

§ 6. Aushänge zu den Abstandsregelungen und getroffenen Hygienemaßnahmen werden den  Teilnehmenden digital bei Buchung des Angebotes zugesandt sowie während der  Durchführung der Veranstaltung gut sichtbar angebracht. 

§ 7. mit Buchung des Angebots von beachcamps.de verpflichten sich die Teilnehmenden zur Einhaltung aller aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregelungen.

Nächste Beachcamps

Kreta Herbst Woche 1

blank

Ort: Mare Monte Beach Hotel, Griechenland

Reisedaten: 🔴 05.10.2024 - 12.10.2024

Das könnte dich auch interessieren:

blank

Newsletter

Hier kannst du dich ganz einfach bei unserem Newsletter anmelden. Damit du über alle Camps und Angebote informiert bist.